Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Umzug-, Transport- und Entrümpelungsleistungen von Maestre Logistik. Wir halten sie bewusst klar und fair, damit Sie genau wissen, woran Sie sind.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Umzugs-, Transport-, Entrümpelungs- und sonstige Logistikleistungen zwischen Maestre Logistik, Inhaber David Schnell, Königstraße 31, 24837 Schleswig (nachfolgend „Maestre" oder „wir"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde" oder „Sie").
(2) Maestre Logistik ist ein Familienbetrieb, geführt von David Schnell und Luis Eduardo. Sie erreichen uns telefonisch und per E-Mail unter info@logistikmaestre.de.
(3) Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(4) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur für eine dieser Gruppen gelten, ist dies kenntlich gemacht.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Festpreis
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, bis ein verbindliches Festpreisangebot abgegeben wurde. Die Preisspanne, die Sie über den Online-Rechner auf unserer Website erhalten, ist eine unverbindliche Orientierung und stellt kein Angebot dar.
(2) Auf Grundlage Ihrer Angaben (Adressen, ungefähre Wohnungsgröße, Stockwerk, gewünschter Termin und Zusatzleistungen) sowie gegebenenfalls einer Besichtigung vor Ort oder per Videocall erstellen wir ein verbindliches Festpreisangebot. Der darin genannte Preis ist ein Festpreis und gilt für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Festpreisangebot annimmt. Die Annahme kann in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Nachricht), telefonisch oder mündlich erfolgen.
(4) Der Festpreis ändert sich nur dann, wenn sich der tatsächliche Leistungsumfang gegenüber den Angaben des Kunden wesentlich ändert. Dazu zählen insbesondere ein deutlich größeres Volumen als angegeben, zusätzliche Tragewege, nicht angekündigte Zusatzleistungen oder Umstände, die der Kunde zu vertreten hat. Mehraufwand wird vorab angekündigt und nur nach Absprache mit dem Kunden berechnet.
(5) Wir verkaufen Ihre Anfrage nicht weiter und vermitteln Sie nicht an fremde Speditionen. Ihre Daten werden ausschließlich zur Erbringung der beauftragten Leistung verarbeitet.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Festpreisangebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Hierzu können je nach Vereinbarung gehören:
- Be- und Entladen des Transportguts,
- Transport zwischen den vereinbarten Adressen,
- De- und Montage von Möbeln,
- Verpackung und Bereitstellung von Packmaterial,
- Einrichtung von Halteverbotszonen,
- Transport besonderer Güter wie Klavier oder Flügel,
- Entrümpelung, Räumung und fachgerechte Entsorgung,
- besenreine Übergabe sowie
- kurzfristige oder Express-Einsätze nach Verfügbarkeit.
(2) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind, sind nicht geschuldet. Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und kann eine Anpassung des Festpreises zur Folge haben.
(3) Wir behalten uns vor, geeignete Subunternehmer zur Erfüllung des Vertrags einzusetzen. Für deren Leistung haften wir wie für eigenes Handeln.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen. Dazu gehört insbesondere:
- vollständige und zutreffende Angaben zum Umzugs- oder Transportgut, zum Volumen, zu Zugangswegen, Stockwerk und besonderen Gegenständen,
- freie und befahrbare Zufahrt sowie ausreichende Halte- und Parkmöglichkeit am Be- und Entladeort, soweit nicht ausdrücklich die Einrichtung einer Halteverbotszone durch uns vereinbart ist,
- Zugang zu den Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin,
- sachgerechte Verpackung des Transportguts, soweit die Verpackung nicht von uns übernommen wird,
- Entleerung von Geräten und Möbeln sowie Sicherung empfindlicher Inhalte.
(2) Verpackt der Kunde das Transportgut selbst, übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die nachweislich auf eine unzureichende oder unsachgemäße Verpackung zurückzuführen sind.
(3) Geld, Wertpapiere, Schmuck, wichtige Dokumente und vergleichbare Wertsachen sind vom Transport ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde transportiert solche Gegenstände selbst.
(4) Entstehen durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten Verzögerungen oder Mehraufwand, kann hierfür ein angemessener zusätzlicher Aufwand berechnet werden. Wir weisen den Kunden vor der Berechnung darauf hin.
§ 5 Termine und Verzug
(1) Vereinbarte Termine werden von uns nach besten Kräften eingehalten. Wir kommen pünktlich zum vereinbarten Termin.
(2) Bei Ereignissen höherer Gewalt sowie bei sonstigen unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden Umständen (zum Beispiel extreme Witterung, Verkehrssperren, Unfall oder Erkrankung) verlängern sich Fristen angemessen. Wir informieren den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich und stimmen einen Ersatztermin ab.
(3) Kann ein vereinbarter Termin aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, gelten die Regelungen zu Storno und Rücktritt in § 7.
§ 6 Haftung
(1) Für Umzugs- und Transportleistungen richtet sich unsere Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach den §§ 451 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB) für Umzugsverträge sowie den §§ 407 ff. HGB für Frachtverträge.
(2) Bei Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist unsere Haftung gemäß § 451e HGB grundsätzlich auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird. Diese gesetzliche Haftungshöchstgrenze ist die Grundlage unserer Standardhaftung.
(3) Für höherwertiges Transportgut empfehlen wir den Abschluss einer erweiterten Transportversicherung. Diese kann gegen gesonderten Aufpreis vereinbart werden und deckt über die gesetzliche Haftungshöchstgrenze hinausgehende Werte ab. Ohne ausdrückliche Vereinbarung einer solchen Versicherung gilt die Haftungsbegrenzung nach Absatz 2.
(4) Die Haftungsbegrenzung nach Absatz 2 gilt nicht, wenn der Schaden auf einer Handlung oder Unterlassung beruht, die wir vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen haben (§ 435 HGB).
(5) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(6) Offensichtliche Schäden sind uns unverzüglich bei der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 451f HGB) schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine fristgerechte Anzeige, können Ansprüche verloren gehen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Festpreisangebot nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Festpreis vor Leistungsbeginn zu entrichten: 50 % als Anzahlung bei verbindlicher Terminbestätigung, der Restbetrag spätestens am Leistungstag vor Beginn der Leistung (per Echtzeitüberweisung mit nachweislicher Gutschrift oder in bar vor Ort). Der Umzugstermin wird erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.
(2) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Kunden in bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das von uns angegebene Konto. Abweichende Zahlungsmodalitäten können im Einzelfall vereinbart werden.
(3) Bei Kostenübernahme durch einen Kostenträger (z. B. Jobcenter, Sozialamt oder Versicherung) kann die Zahlung gegen Abtretung des Erstattungsanspruchs unmittelbar durch den Kostenträger erfolgen. Voraussetzung ist eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung, die vor Leistungsbeginn vorliegen muss.
(4) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(5) Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 8 Storno und Rücktritt
(1) Der Kunde kann den Vertrag vor dem vereinbarten Leistungstermin in Textform stornieren. Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Zugang der Stornierung bei uns.
(2) Bei einer Stornierung durch den Kunden behalten wir uns vor, einen angemessenen Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und reservierte Kapazitäten zu verlangen. Als Orientierung gilt:
- Stornierung bis sieben Tage vor dem Termin: kostenfrei,
- Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin: bis zu 25 Prozent des Festpreises,
- Stornierung weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder am Leistungstag: bis zu 50 Prozent des Festpreises.
(3) Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass uns durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ebenso können wir einen tatsächlich höheren Aufwand nachweisen und geltend machen.
(4) Verbraucher, die einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen haben, können ein gesetzliches Widerrufsrecht haben. Über das Bestehen, die Bedingungen und die Folgen eines solchen Widerrufsrechts informieren wir gesondert. Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist, kann der Anspruch auf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen entstehen.
(5) Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder unzumutbar wird. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu vergüten.
§ 9 Entrümpelung und Entsorgung
(1) Bei Entrümpelungs- und Räumungsaufträgen entsorgen wir das vereinbarte Räumgut fachgerecht über zugelassene Wege. Sondermüll und gesondert zu entsorgende Stoffe werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung übernommen und können den Preis beeinflussen.
(2) Soweit vereinbart, rechnen wir den Wert verwertbarer Gegenstände auf den Festpreis an. Eigentum an zurückgelassenen oder zur Entsorgung übergebenen Gegenständen geht mit Beginn der Räumung auf uns über, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Kunde versichert, zur Beauftragung der Räumung und Entsorgung berechtigt zu sein. Persönliche Gegenstände, Dokumente und Wertsachen sind vor der Räumung durch den Kunden zu sichern.
§ 10 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung. Eine Weitergabe Ihrer Daten zu Werbezwecken oder ein Verkauf an Dritte findet nicht statt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Maestre Logistik in Schleswig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Noch Fragen? Sprechen Sie uns an.
Sie wollen wissen, was Ihr Umzug, Transport oder Ihre Entrümpelung kostet? Schreiben Sie uns Adresse alt, Adresse neu, ungefähre Größe und Wunschtermin. Werktags bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden ein verbindliches Festpreisangebot von David oder Luis persönlich.